Allgemeine Geschäftsbedingungen


BLAINDLOCK – Eine Marke der Ziladue UG (haftungsbeschränkt)
Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der
Ziladue UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch
Marco Lombardo, Handwerkstraße 6, 59427 Unna
(nachfolgend „BLAINDLOCK“) und ihren Kunden
(nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Entgegenstehende oder abweichende AGB des
Auftraggebers werden ausdrücklich nicht anerkannt,
auch wenn BLAINDLOCK der Leistungserbringung
nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber
Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher
im Sinne von § 13 BGB sind vom Vertragsschluss
ausgeschlossen. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) BLAINDLOCK erbringt Leistungen im Bereich
KI-gestützte Betrugsprävention, kryptografische
Kommunikationsabsicherung und Sicherheitsberatung
für Unternehmen.

(2) Die von BLAINDLOCK eingesetzten Methoden und
Protokolle sind Dienstleistungen, keine eigenständigen
Softwareprodukte im Sinne des Cyber Resilience Act
(EU) 2024/2847.

(3) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich
ausschließlich aus dem individuellen schriftlichen
Servicevertrag. Mündliche Nebenabreden bestehen
nicht und entfalten keine Rechtswirkung.

(4) BLAINDLOCK ist berechtigt, Leistungen durch
qualifizierte Dritte erbringen zu lassen, sofern
dies der Qualität der Leistung nicht schadet.

§ 2a Leistungsgrenzen und Mitwirkungspflichten

(1) BLAINDLOCK ist kein Versicherungsanbieter.
Die Leistungen ersetzen keine Cyberversicherung
und stellen keine Garantie gegen sämtliche
Cyberangriffe oder Betrugsvorfälle dar.

(2) BLAINDLOCK übernimmt keine Haftung für
Schäden, die entstehen durch:
– fehlerhafte oder unvollständige Angaben
des Auftraggebers
– mangelnde Mitwirkung bei der Implementierung
– eigenmächtige Änderungen des Auftraggebers
an implementierten Systemen
– Handlungen oder Unterlassungen Dritter
außerhalb des Einflussbereichs von BLAINDLOCK

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für
die Leistungserbringung notwendigen Informationen
vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen.
Bei Verletzung dieser Pflicht ruht die
Leistungspflicht von BLAINDLOCK ohne Anspruch
des Auftraggebers auf Minderung oder Schadensersatz.

§ 2b NIS2 und gesetzliche Compliance

BLAINDLOCK erbringt technische Schutzmaßnahmen
gegen KI-gestützte Betrugsangriffe. Die Leistungen
ersetzen keine vollständige NIS2-Compliance-Beratung
oder sonstige gesetzliche Compliance-Beratung.
Die Verantwortung für die Erfüllung gesetzlicher
Pflichten (insbesondere NIS2, DSGVO, KRITIS,
BSI-Anforderungen) verbleibt ausschließlich
beim Auftraggeber. BLAINDLOCK haftet nicht für
Bußgelder, Sanktionen oder Schäden, die dem
Auftraggeber aufgrund fehlender gesetzlicher
Compliance entstehen.

§ 3 Vertragsschluss und Identitätsprüfung

(1) Der Vertrag kommt ausschließlich durch
schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail
durch BLAINDLOCK zustande. Angebote sind
freibleibend und unverbindlich.

(2) Der Auftraggeber versichert, dass er zum
Abschluss dieses Vertrages berechtigt ist und
im eigenen Namen oder mit ausdrücklicher Vollmacht
des vertretenen Unternehmens handelt.

(3) Bei begründetem Verdacht auf
Identitätsmissbrauch oder Falschangaben ist
BLAINDLOCK berechtigt, den Vertrag fristlos
zu kündigen und Schadensersatz zu fordern.
Der Auftraggeber haftet in diesem Fall für
alle entstandenen Kosten und Schäden in
voller Höhe.

(4) Eine Abtretung von Rechten und Pflichten
aus diesem Vertrag durch den Auftraggeber
an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche
Zustimmung von BLAINDLOCK ausgeschlossen.

§ 4 Leistungserbringung und Dokumentation

(1) BLAINDLOCK dokumentiert alle erbrachten
Leistungen in geeigneter Form. Diese
Dokumentation gilt als vollständiger Nachweis
der Leistungserbringung.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, erbrachte
Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen
5 Werktagen nach Erhalt der Dokumentation,
schriftlich zu prüfen und etwaige Mängel
schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist
gilt die Leistung als vollständig und mängelfrei
abgenommen.

(3) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen
der Textform und werden gesondert berechnet.

§ 5 Preise, Zahlung und Sicherung

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl.
der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Einrichtungsgebühr ist vor Beginn der
Leistung fällig. Die Leistungserbringung beginnt
ausschließlich nach vollständigem Eingang der
Einrichtungsgebühr. BLAINDLOCK ist zur
Vorleistung nicht verpflichtet.

(3) Die monatliche Servicerate ist jeweils
zum Monatsersten im Voraus fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen
ist BLAINDLOCK berechtigt, die Leistung ohne
weitere Ankündigung auszusetzen. Der
Vergütungsanspruch bleibt während der
Aussetzung bestehen.

(5) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen
ist BLAINDLOCK berechtigt, den Vertrag fristlos
zu kündigen. In diesem Fall werden sämtliche
ausstehenden Monatsraten bis zum regulären
Vertragsende sofort und in voller Höhe fällig.

(6) Der Auftraggeber verzichtet auf das Recht
zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen,
es sei denn, diese sind rechtskräftig
festgestellt oder von BLAINDLOCK schriftlich
anerkannt.

(7) Zurückgebuchte Zahlungen ohne berechtigten
Grund werden mit einer pauschalen
Bearbeitungsgebühr von €35,00 netto belastet.
Das Recht auf Nachweis eines höheren Schadens
bleibt vorbehalten.

(8) Bei wiederholtem Zahlungsverzug ist
BLAINDLOCK berechtigt, Vorauszahlung für
künftige Leistungsperioden zu verlangen.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft mindestens 12 Monate
ab Vertragsschluss und verlängert sich
automatisch um weitere 12 Monate, sofern
er nicht mit einer Frist von 3 Monaten
zum Vertragsende in Textform gekündigt wird.
Textform per E-Mail an info@blaindlock.com
genügt.

(2) Ein wichtiger Grund für fristlose Kündigung
durch BLAINDLOCK liegt insbesondere vor bei:
– Zahlungsverzug über 30 Tage
– Falschangaben bei Vertragsschluss
– Verletzung der Vertraulichkeitspflichten
– Weitergabe von BLAINDLOCK-Methoden an Dritte

(3) Bei Kündigung durch den Auftraggeber
ohne wichtigen Grund innerhalb der
Mindestlaufzeit werden sämtliche ausstehenden
Monatsraten bis zum regulären Vertragsende
sofort fällig.

(4) Bei fristloser Kündigung durch BLAINDLOCK
aus wichtigem Grund, den der Auftraggeber
zu vertreten hat, gilt Absatz 3 entsprechend.

§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) BLAINDLOCK erbringt Leistungen nach dem
aktuellen Stand der Technik. Eine Garantie
für die vollständige Verhinderung aller
Angriffe, Betrugsversuche oder
Sicherheitsvorfälle wird ausdrücklich
nicht übernommen.

(2) Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter
Fahrlässigkeit haftet BLAINDLOCK nur bei
Verletzung von Kardinalpflichten, begrenzt
auf das in den letzten 12 Monaten gezahlte
Netto-Entgelt.

(3) Haftung für entgangenen Gewinn,
mittelbare Schäden, Folgeschäden oder
Datenverluste ist ausgeschlossen,
soweit gesetzlich zulässig.

(4) BLAINDLOCK haftet nicht für Ausfälle
durch höhere Gewalt: Naturkatastrophen,
staatliche Eingriffe, Infrastrukturausfälle,
Pandemien sowie großangelegte Cyberangriffe
auf Infrastruktur Dritter.

§ 7a Eigentum und Nutzungsrechte

(1) Alle Unterlagen, Konfigurationen,
Protokolle und Dokumentationen bleiben
bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
der Ziladue UG.

(2) Bei Zahlungsverzug oder vorzeitiger
Kündigung erlöschen alle Nutzungsrechte
sofort.

(3) Weitergabe von BLAINDLOCK-Methoden
an Dritte ist verboten. Bei Verstoß wird
eine Vertragsstrafe von €10.000,00 netto
je Verstoß fällig.

§ 8 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien halten alle vertraulichen
Informationen streng geheim und verwenden
sie ausschließlich zur Vertragserfüllung.

(2) Diese Pflicht gilt zeitlich unbegrenzt,
auch nach Vertragsende.

(3) Bei Verletzung durch den Auftraggeber:
Vertragsstrafe €15.000,00 netto je Verstoß,
unbeschadet weitergehender
Schadensersatzansprüche.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Der Auftraggeber stimmt der Verarbeitung
seiner Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
zu. Es gilt die Datenschutzerklärung unter
blaindlock.com/datenschutz.

(2) Soweit BLAINDLOCK personenbezogene Daten
des Auftraggebers verarbeitet, wird ein
gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Dieser ist
Bestandteil des Servicevertrags.

§ 9a Datenlöschung nach Vertragsende

Nach Vertragsende werden alle übermittelten
Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern
keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
entgegenstehen. Der Auftraggeber erhält auf
Wunsch eine schriftliche Löschbestätigung.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand ist Unna für alle
Streitigkeiten, sofern der Auftraggeber
Kaufmann ist.

(3) AGB-Änderungen werden mit 30 Tagen
Vorlauf per E-Mail mitgeteilt. Kein
Widerspruch innerhalb von 30 Tagen gilt
als Zustimmung.

(4) Salvatorische Klausel: Unwirksame
Bestimmungen werden durch wirksame ersetzt,
die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten
kommen.

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